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Sonderbulletin #19 30.06.2011 |
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Sonderbulletin 30.06.2011
Neues Lohnsystem ist unbestritten; Frist für die Unterzeichnung durch SBB-Mitarbeitende verlängert.
Die SBB und die Personalverbände stehen zum GAV-Verhandlungsergebnis: Die Einführung des neuen Lohnsystems ist unbestritten, das haben beide Seiten im Rahmen eines gemeinsamen Spitzengesprächs am 28. Juni 2011 bekräftigt. Um den Mitarbeitenden genügend Zeit für Rückfragen und Gespräche mit Ihren Vorgesetzten zu geben, haben die Sozialpartner beschlossen, die Frist zur Unterzeichnung des Verständigungsschreibens und für die Eingabe eines Gesuchs um Erlass einer Verfügung bis 15. September 2011 zu verlängern.
Im Rahmen des neuen Lohnsystems wurden alle Funktionen in einem transparenten und professionell begleiteten Prozess neu bewertet. Sowohl die SBB wie die Personalverbände wollen jetzt sicherstellen, dass diese sorgfältige Grundlagenarbeit mit der Umstellung auf das neue Lohnsystem korrekt umgesetzt wird. Deshalb haben die Sozialpartner beschlossen, die Frist zur Unterzeichnung des Verständigungsschreibens bis 15. September 2011 zu verlängern. Entsprechend verlängert sich auch die Frist für die Eingabe eines Gesuchs um Erlass einer Verfügung bis zum 15. September 2011.
Damit erhalten die Mitarbeitenden mehr Zeit, um den Inhalt des Verständigungsschreibens bzw. die Stellenbeschreibungen mit ihren Vorgesetzten zu besprechen. Weiter ist somit sichergestellt, dass alle Stellenbeschreibungen verfügbar sind.
Die Mitarbeitenden können ihre Stellenbeschreibung bei ihrem/ihrer Vorgesetzten einholen. Für grosse Personalkategorien bestehen Rahmen-Stellenbeschriebe, die ebenfalls beim Vorgesetzten verfügbar sind.
Sonderbulletin 30.06.2011 103.02 Kb
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