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Betriebliche Mitwirkung SBB AG / SBB Cargo AG - Melden Sie Ihre Kandidatur für Peko-Wahlen bis 9. März 2023

23. Februar 2023

SBB AG und SBB Cargo AG starten Nachwahlen für Sitze in diversen Personalkommissionen (Peko), die per 01. Juli 2023 zu besetzen sind. Die genauen Wahlkreise finden Sie unten im PDF „Peko-Kandidatur“.

MACHEN SIE MIT UND KANDIDIEREN SIE – ES LOHNT SICH!
Der Kaderverband unterstützt Sie dann tatkräftig bei der Vorbereitung der Kandidatur und beim Wahlkampf sowie auch während Ihrer Amtsperiode als Peko-Mitglied.

WER KANN KANDIDIEREN?
Um kandidieren zu können, muss man in einem der betroffenen Wahlkreise angestellt sein, dem GAV SBB/SBB Cargo unterstellt sein, in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen. Zudem muss eine allfällige Probezeit beendet sein und der Beschäftigungsgrad muss mindestens 50 Prozent betragen.

WIE KANDIDIERE ICH ALS KVÖV-MITGLIED?
Verbandsmitglieder müssen keine Unterschriften einreichen, sofern sie vom KVöV vorgeschlagen werden. Sie melden sich stattdessen bis spätestens zum 9. März 2023 bei: