Bulletin 112 - Oktober - November 2024
Liebe Kolleginnen und Kollegen
Die Führungskraft als Coach? Möglichkeiten und Grenzen…
Die Frage, ob gute Führungskräfte auch gleichzeitig gute Coaches sein müssen, wird in der Branche zum Teil kontrovers diskutiert. Dabei steht es ausser Frage, dass Führungskräfte die Förderung und die Entwicklung der eigenen Mitarbeiter als eine wichtige, eine A-Aufgabe, ansehen sollten, die nicht delegierbar ist.
Der Führungskraft als Coach bieten sich viele Möglichkeiten zur individuellen Mitarbeiterförderung, doch sind ihr in der Rolle als Coach auch enge Grenzen gesetzt.
Das Wort Coach kommt aus dem Englischen und bedeutet ursprünglich Kutsche. Heute bezeichnet man damit im Englischen einen Trainer beim Sport oder einen Reisebus. Beim Coaching geht es also darum, jemanden (oder ein Team) von einem Punkt zum anderen zu führen.
Coaching bringt Menschen weiter, die Ziele erreichen wollen, aber nicht genau wissen, wie; die produktiver werden wollen oder ganz einfach noch besser werden wollen in dem, was sie tun. Wenn Sie Ihre Mitarbeiter richtig coachen, fördern Sie die Eigenverantwortung und die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter. Setzen Sie ihn in die Lage, für eigene Aufgaben auch eigene Lösungen zu entwickeln, so identifiziert sich der Mitarbeiter in wesentlich höherem Masse mit seiner Aufgabe. Es geht jedem Menschen so: Gelingt es, seine Probleme selbstständig zu lösen, steigt das Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten. Auch in der Zukunft wird er nun Probleme eher als Aufgaben oder Herausforderungen sehen und sich ihnen mit Selbstvertrauen stellen. Festzustellen bleibt auf jeden Fall, dass Führungskräfte ein gewisses Mass an „Coachingverhalten“ zeigen müssen. Dabei gilt es aber auch, die Grenzen dabei zu erkennen, denn als Führungskraft dürfen Sie nur in beruflichen Themen coachen, während alle anderen, persönlichen Lebensbereiche für Sie tabu sind. In ihrem Führungsverhalten sollen sie den Mitarbeitern spezifische Fähigkeiten vermitteln und Verhaltenshinweise aufzeigen, die diese als neu gelerntes Verhalten direkt in die betriebliche Praxis umsetzen können. Dazu zählen Weiterbildung, Training, Supervision, Training on the Job und Feldtraining. Am ehesten dürfte der Begriff „Training on the Job“ zutreffen. Hier stehen die berufliche Relevanz und die Anliegen des Mitarbeiters in seinem Fachbereich im Mittelpunkt. Die Führungskraft ermittelt Weiterbildungsbedarf und eventuell brachliegendes Potential. Persönliche Förderung, Hilfe bei privaten Konflikten und bei der Karriereplanung treten in den Hintergrund.
Erlaubnis als Voraussetzung
Sehr wichtig hierbei ist, dass die Mitarbeiter Ihnen dieses Coaching auch „erlauben“, d.h. der Mitarbeiter muss freiwillig mit Ihnen in den Coachingprozess gehen. Ist diese Einstellung nicht gegeben, ist ein Misserfolg bereits vorprogrammiert.
Der Mitarbeiter braucht also ein Motiv und dazu die entsprechende Einsicht und Motivation. Erst dann kann ein Coach helfen, weiterzukommen.
Themen, bei denen Sie als Führungskraft coachen können:
- Vermittlung und Fördern von Wissen, Fähigkeiten und Kenntnissen, so z.B. Fach- und Produktwissen, Markt und Kundenkenntnisse und Organisationsabläufe.
- Entwickeln, Coachen und Trainieren von Fähigkeiten über z.B. Verkaufsgespräche und Produktpräsentationen, sowie die Vertiefung und Implementierung von Trainingsmassnahmen.
- Korrekturen am Verhalten oder an Arbeitstechniken.
Neue KVöV Mitgliederkarte – neue Aktion «Mitglieder werben Mitglieder»
Auch an unsere Mitglieder bei der BLS und SOB – bitte unterstützt uns bei der Mitgliederwerbung.
Bis Mitte Oktober erhalten unsere Mitglieder ihre neue Mitgliederkarte 2025 – 2027. Zusammen mit dem Versand laden wir euch ein, wieder an unserer Aktion «Mitglieder werben Mitglieder» mitzumachen und erneut – wie schon im Frühsommer—für jedes geworbene Neumitglied Prämien zu gewinnen. Details dazu im Artikel 2 unten. Zum Voraus herzlichen Dank für euer Mitmachen und viel Erfolg beim Werben!
Wahlen 2024 für den Stiftungsrat der Pensionskasse SBB
Der KVöV ist sehr zufrieden mit dem Resultat der Wahl der Personalvertretung im Stiftungsrat der Pensionskasse SBB für die Amtszeit 2025–2028: Unser Kandidat und bisheriger Stiftungsrat René Knubel, wurde wieder gewählt. Der SEV verliert einen Sitz. Neu dafür ist Frau Anina Döbeli von I-EN-EFF in den Stiftungsrat gewählt worden.
Nach der Veröffentlichung des Wahlergebnisses läuft bis am 24. September 2024 eine Ein-sprachefrist gemäss Wahlreglement Artikel 14. Wenn keine Einsprache eintrifft, wird das definitive Ergebnis am 26. September 2024 publiziert.
Herzliche Grüsse und schöne Herbsttage.
In diesem Bulletin lesen Sie
1. Kommende Informations- und Netzwerkanlässe – 5
2. Neue KVöV-Mitgliederkarte 2025 – 2027 – 6
3. Zweite Aktion «Mitglieder werben Mitglieder» 2024 – 7
4. André Wyss wird neues Verwaltungsratsmitglied der SBB – 7
5. Armin Weber wird neuer CEO der SOB – 8
6. SBB Cargo: Mit Strom aufs Anschlussgleis – 9
7. SZU vergibt Grossauftrag für Sicherungsanlagen neu an Stadler Rail – 9
8. Stadler Rail beliefert die Sihltal-Zürich-Uetliberg-Bahn – 10
9. SOB: Test für Fahrassistenz – 11
10. SBB Transportpolizei führt Bodycams ein – 12
11. Bahnverkehr in der Westschweiz wird nun in Renens gesteuert – 13
12. BAV aktualisiert Planungsgrundlagen für Bahn-Ausbau – 14
13. BAV: Erfolgreicher Einsatz für leisere Züge – 15
14. Mobilität rund um den Luzerner Bahnhof neu organisieren – 16
15. Herausfordernde Verfahren für Eisenbahn-Grenzbetriebsstrecken – 17
16. Strengere Sicherheitsanforderungen für Bahntunnel- 18
17. Generali – neuer Webauftritt – gleiche Mitgliederleistungen – 20
18. Krankenkassen: Weniger Rabatte auf Zusatzversicherungen ab 2025 – 20
19. Weiterbildung – Angebot 2024 unseres Partners Angestellte Schweiz – 21
20. Dienstleistungen des Kaderverbandes für Mitglieder – Geld wert – 22
21. Impressum und Hinweise – 23
22. Kaderverband des öffentlichen Verkehrs – alles auf einen Blick- 24